Kollegen / Überweiser

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

gerne kümmern wir uns um Ihre Patienten und danken Ihnen bereits im Voraus für das entgegengebrachte Vertrauen.

Grundsätzlich führen wir keine weiterführenden Therapien bei überwiesenen Patienten durch. Es ist Ehrensache, dass Ihre Patienten nach erfolgter Behandlung von Ihnen weiterbehandelt werden. Dazu erhalten Sie zeitnah einen Arztbrief über den Verlauf der durchgeführten Behandlung. Bei Überweisungen ist es hilfreich, wenn Sie uns im Vorfeld bereits die Röntgenhistorie der zu behandelnden Region oder des Zahnes zukommen lassen. Große Bedeutung messen wir hier dem kollegialen Austausch bei. Dies betrifft insbesondere die gemeinsame Planung bei implantologischen Maßnahmen sowie deren anschließender prothetischen Versorgung. Hier stehen wir Ihnen auch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Zusätzlich können Sie ebenfalls die Möglichkeit nutzen, Patienten lediglich für die Erstellung eines digitalen Volumentomogramms (DVT) zu überweisen, welches Sie für Ihre eigene Diagnostik und Befunderhebung auswerten können.

Folgende Behandlungen werden von uns nach den aktuell geltenden, internationalen wissenschaftlichen Standards durchgeführt:

Mikrochirurgische Behandlungen - Wurzelspitzenresektionen mit retrograder Ultraschallpräparation und Füllung – plastische Deckung von Rezessionen oder anderen Defekten

Mikroendodontie – Aufsuchen, Aufbereiten und Füllen obliterierter Kanalsysteme – Revision infizierter Wurzelfüllungen, alter Silberstiftversorgungen – Deckung von Perforationen (via falsa) – Traumatologie – internes Bleichen verfärbter Zähne

Chirurgische Behandlungen – Osteotomien – intentionelle Replantationen – Transplantationen - Implantationen – Freilegung retinierter Zähne

Behandlungen in Intubationsnarkose (auch Kurznarkosen)

Kinderzahnbehandlungen

Selbstverständlich erhält der Patient vor der Behandlung ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem die Therapie, die zu erwartende Prognose, mögliche Alternativen und die entstehenden Behandlungskosten erörtert werden. Danach erstellen wir eine entsprechende schriftliche Kostenschätzung.

Hier können Sie sich unseren ÜBERWEISERBOGEN downloaden.